Abgrenzungsoption und MiSpeL: Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten – wie ihr die Regulierungsstufe meistert

1. MiSpeL – was sich ändert

Mit der Einführung des Messverfahrens zum Nachweis der Abgrenzungsoption (MiSpeL) konkretisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA), wie künftig zwischen verschiedenen Stromherkünften unterschieden werden muss.

Während bisher die einfache Trennung zwischen Grünstrom und Netzstrom galt, verlangt die neue Regelung eine dreifache Bilanzierung:

  1. Grünstrom – lokal erzeugter (grün) und gespeicherter (gelb) PV- oder EE-Strom
  1. Netzstrom – klassischer Strombezug und Verbrauch aus dem öffentlichen Netz oder lokaler Anlagen  (schwarz)
  1. Arbitragestrom – gezielt bezogener, zwischengespeicherter und umlagebefreiter Strom zur Preisoptimierung ("saldierungsfähiger” Anteil - rot)

Abbildung 1: ECKPUNKTE ZUR KONSULTATION (Stand vom 17.09.2025) Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) Anlage 1: Abgrenzungsoption

Diese dritte Kategorie ist neu – und sie verändert das Verständnis von Speicherplanung und Systemsimulation grundlegend.

MiSpeL ist Teil des Solarspitzengesetzes (Februar 2025) und soll die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten ermöglichen. Ziel ist es, Speicher wirtschaftlich nutzbar zu machen, ohne die EEG-Förderung zu verlieren – also echte Systemflexibilität statt starre Ausschließlichkeitsregeln.

2. Warum MiSpeL mehr als Regulierung ist

MiSpeL ist kein Randthema, sondern ein Game Changer für Systemplaner und EPCs.

Denn die korrekte Trennung dieser drei Energieströme entscheidet künftig über:

  • die Förderfähigkeit von eingespeistem Strom (EEG § 19 Abs. 3b und 3c),
  • die Umlagefreiheit nach § 21 EnFG,
  • und die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Nach aktuellen Schätzungen der Bundesnetzagentur können in hybriden PV-Speicher-Systemen 10–40 % der Energiemengen Arbitragestrom sein. Bei Preisdifferenzen von 50–100 €/MWh bedeutet das ein Potenzial von 5.000–30.000 € zusätzlichem Jahresertrag – wenn die Abgrenzung sauber gelingt.

3. Zwei Optionen – ein Ziel: Regelkonforme Flexibilität

Die BNetzA führt zwei technische Verfahren ein, um MiSpeL umzusetzen:

(a) Abgrenzungsoption – Präzision auf Viertelstundenbasis

Hier wird jede Viertelstunde einzeln bilanziert.

Gemäß EEG § 19 Abs. 3b wird dabei exakt berechnet, welcher Anteil des gespeicherten Stroms aus PV (förderfähig) und welcher aus dem Netz (nicht förderfähig) stammt.

Diese „Abgrenzungsfiktion“ erfolgt mithilfe hochaufgelöster Zeitreihen und klar definierter Vorrangregeln: Zuerst gilt immer der Netzanteil als eingespeist, erst danach der Grünstromanteil.

So entsteht ein rechts- und prüfsicheres Modell, das auch für DC-gekoppelte Speicher funktioniert.

🔍 Beispiel:

Ein 1 MWh-Speicher lädt tagsüber 600 kWh PV-Strom und 400 kWh Netzstrom.

Abends werden 800 kWh eingespeist.

→ 400 kWh gelten als Netzstrom (nicht förderfähig), 400 kWh als Grünstrom (förderfähig).

Diese Option richtet sich an größere, professionell betriebene Anlagen und erfordert registrierende Lastgangmessung (RLM) mit 15-Minuten-Auflösung.

(b) Pauschaloption – Vereinfachung für Kleinanlagen

Für PV-Speicher bis 30 kWp bietet die Pauschaloption ein vereinfachtes Verfahren:

Bis zu 500 kWh pro kWp installierter PV-Leistung gelten pauschal als gespeicherter Grünstrom und werden voll gefördert – ohne viertelstundengenaue Messung.

Darüber hinausgehende Mengen werden automatisch als Netzstromeinspeisung gewertet.

Voraussetzung: Es dürfen nur PV-Anlagen, Speicher und bidirektionale Ladepunkte hinter derselben Einspeisestelle betrieben werden.

Die Pauschaloption ist aktuell (Stand Q4 2025) noch nicht beihilferechtlich freigegeben, soll aber 2026 in Kraft treten.

4. Was Planer und EPCs jetzt wissen müssen

Für Planer bedeutet MiSpeL –Die Zeit der vereinfachten Energiemengenmodelle ist vorbei.

Künftig gilt: Jede Viertelstunde zählt.

Das hat direkte Folgen für die Projektplanung:

  • Simulationen müssen zeitaufgelöste Stromflüsse abbilden (PV → Speicher → Netz).
  • Bei dynamischen Tarifen (EPEX Spot, Redispatch 2.0) müssen Preis- und Netzentgeltlogiken integriert werden.
  • Messkonzepte erfordern mehrere Zählerpunkte (Netzanschluss, Speicher, ggf. Ladepunkt).
  • Alle Daten müssen synchronisiert und RLM-konform erfasst werden.

Für bestehende Anlagen heißt das: häufig Nachrüstung von Smart Metern oder zusätzlichen Messstellen.

Ziel der Bundesnetzagentur ist es, einheitliche, prüfbare Regeln zu schaffen, damit Speicherbetreiber künftig förderfähig, marktaktiv und systemdienlich agieren können.

5. Wirtschaftliche Dimension: Förderung trifft Marktlogik

MiSpeL bringt einen klaren ökonomischen Vorteil für Speicherbetreiber:

  • EEG-Förderung bleibt anteilig erhalten, auch wenn der Speicher Netzstrom aufnimmt.
  • Umlagen & Steuern auf rückgespeisten Strom entfallen teilweise (§ 21 EnFG):
  • KWK- und Offshore-Umlage: ca. 1,09 ct/kWh
  • § 19 StromNEV-Umlage: ca. 1,56 ct/kWh
  • Stromsteuer (in Planung): 2,05 ct/kWh

→ potenziell bis zu 4–5 ct/kWh Entlastung für rückgespeiste Mengen.

Für große C&I-Speicher mit 1 MWh Kapazität und ~300 Zyklen pro Jahr entspricht das Einsparungen von rund 15.000–20.000 € jährlich – bei gleichzeitiger Verbesserung der Netzeffizienz.

6. Der Zeitplan

So sieht der aktuell der Zeithorizont aus:

  • September 2025: Entwurf der Bundesnetzagentur wurde veröffentlicht
  • Oktober 2025: MiSpeL-Workshop und Konsultation
  • bis 30. Juni 2026: Abschluss der Festlegung (gesetzliche Frist)
  • ab 2026: Abgrenzungsoption nutzbar, Pauschaloption nach EU-Genehmigung

Damit verschiebt sich die Speicherplanung von der „PV-plus-Speicher“-Denke hin zu einer integrierten Energiesystemmodellierung, in der regulatorische, technische und ökonomische Ebenen zusammengeführt werden.

7. Wie minimum energy diese Komplexität meistert

minimum energy wurde aus der Wissenschaft heraus entwickelt – an der Schnittstelle von mathematischer Optimierung, Energiemarktlogik und regulatorischer Modellierung.

Unser Anspruch: „Komplexität verstehen, präzise abbilden – und für die Praxis nutzbar machen.“

Unsere Plattform bildet heute bereits:

  • Grünstrom- und Netzstromflüsse differenziert ab,
  • integriert zeitaufgelöste Preissignale und Netzentgelte,
  • und ermöglicht regelkonforme Simulationen für EEG-, EnFG- und StromNEV-Szenarien.

Mit dem kommenden MiSpeL-Update werden wir:

  • Arbitragestrom als dritte Stromkategorie einführen,
  • die Abgrenzungslogik der BNetzA (15-Minuten-Intervalle) direkt im Modell abbilden,
  • und damit MiSpeL-konforme Projektsimulationen ermöglichen – automatisiert, transparent, wissenschaftlich fundiert.

Damit machen wir das, was MiSpeL verlangt, aber kaum jemand leisten kann:

Regulatorische Präzision mit technischer Einfachheit.

8. Fazit

MiSpeL markiert den Beginn einer neuen Phase in der Energiewirtschaft: Regulatorik wird messbar, Flexibilität wird planbar. Für EPCs, Planer und Betreiber ist das Herausforderung und Chance zugleich.

minimum energy vereint wissenschaftliche Tiefe mit marktfähiger Technologie. Wir entwickeln Software, die nicht nur Assets simuliert, sondern Regeln versteht – von EEG § 19 über EnFG § 21 bis hin zu Preisarbitrage und dynamischen Netzentgelten.

minimum energy – Software für die Energiemärkte der Zukunft.

Präzise. Regelkonform. Wissenschaftlich fundiert.

minimum.energy
October 21, 2025