Die Energiewende schreitet voran, und mit ihr verändert sich die Gesetzeslandschaft. Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die dem Bundestag vorliegt, bringt spannende Neuerungen. Insbesondere für Betreiber von PV-Anlagen ergeben sich Erleichterung bei der Förderung von aus in Batteriespeichern zwischengespeichertem und anschließend eingespeistem Strom über Einspeisevrgütung oder Marktprämie. Wir haben die drei zentralen Optionen, die Sie kennen sollten, ausgearbeitet.
Option 1 - Nur PV-Strom im Batteriespeicher: Ausschließlichkeitsoption
Wenn ein Stromspeicher ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien speichert und innerhalb eines Kalenderjahres einspeist, können Betreiber von Förderansprüchen wie Einspeisevergütung oder Marktprämie profitieren.
Option 2 - PV und Netzstrom im Batteriespeicher: Abgrenzungsoption
Für Batteriespeicher, in die sowohl PV-erzeugter als auch Strom aus dem Netz zwischen gespeichert wird, müssen Betreiber den förderfähigen Anteil des eingespeisten Stroms bestimmen lassen. Dies kann weiterhin mit passend installierten Zählern festgelegt werden. Diese Lösung bietet Flexibilität und berücksichtigt die realen Bedingungen gemischter Speicher.
Option 3 - PV und Netzstrom im Batteriespeicher: Pauschaloption
Betreiber von Stromspeichern, die sowohl PV-erzeugten als auch Netzstrom zwischenspeichern und anschließend ins Stromnetz einspeisen wollen, können sich freuen. Mit dieser 3. Option kommt eine grundlegende Neuerung ins EnWG. Die neue Regelung ermöglicht es, pauschale Förderansprüche für den aus Batteriespeichern eingespeisten Strom geltend zu machen. Diese Option vereinfacht die Förderung und den Betrieb von PV- und Batteriesystemen erheblich.
Dabei besteht der Anspruch auf Förderung für die insgesamt in einem Kalenderjahr an der Einspeisestelle in das Netz eingespeiste Strommenge, höchstens jedoch für eine Strommenge von bis zu 300 Kilowattstunden pro Kalenderjahr je Kilowatt installierter Leistung der Solaranlagen (bis max. 30 kWp). Bei einer 10 kWp PV-Anlage würden Sie somit maximal 3.000 kWh eingespeisten Strom gefördert bekommen.
Fazit
Die EnWG-Novelle schafft mehr Klarheit und Flexibilität für Stromspeicherbetreiber und Solaranlagenbesitzer. Egal ob Sie auf 100 % erneuerbare Energien in Ihrem Speicher setzen, teilweise auch zwischengespeicherten Netzstrom vermarkten wollen– die neuen Regelungen bieten für alle ein passendes Fördermodell, bei dem Sie nicht auf die Förderungen verzichten müssen. Jetzt heißt es: hoffen, dass der Entwurf durch den Bundestag kommt.
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