Einspeisevergütung: Der goldene Handshake oder das System von gestern?
Die Einspeisevergütung ist das klassische Modell, das in Deutschland seit Jahren die Grundlage für die Förderung von Solarstrom bildet. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für jede Kilowattstunde, die sie ins Netz einspeisen, eine garantierte Vergütung, die über einen langen Zeitraum fixiert ist (aktuell 8,03 ct/kWh November 2024). Das klingt zunächst einmal nach einer sicheren, kalkulierbaren Einnahmequelle – doch die Realität ist komplexer.
Einspeisevergütung für PV-Anlagen (01.08.2024 - 31.01.2025)AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungbis 10 kWp8,03 €-ct12,73 €-ct10 bis 40 kWp6,95 €-ct10,68 €-ct40 bis 100 kWp5,69 €-ct10,68 €-ct
In den letzten Jahren wurden die Vergütungen drastisch gesenkt, und die politischen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Und während die Einspeisevergütung zwar eine gewisse Sicherheit bietet, verpassen viele Betreiber die Chance, ihren Strom zu besseren Konditionen direkt zu vermarkten. Außerdem dürfen Anlagen >100 kWp nicht mehr an der Einspeisevergütung teilnehmen, sondern müssen stattdessen ihren Strom direktvermarkten.
Direktvermarktung: Der Weg in die Freiheit oder ein riskantes Abenteuer?
Hier kommt die Direktvermarktung ins Spiel – das Modell für all jene, die sich nicht mit stagnierenden Einspeisevergütungen zufriedengeben wollen. Wer seinen Solarstrom nicht einfach ins Netz einspeist, sondern aktiv vermarktet, kann deutlich höhere Erlöse erzielen. In diesem System verkaufen Betreiber ihren Strom direkt an Stromhändler oder über die Strombörse – und das in Echtzeit, oft auch zu marktüblichen Preisen, die weit über der Einspeisevergütung liegen. Bei der Direktvermarktung unterscheidet man zwischen dem Marktprämienmodell und der sonstigen Direktvermarktung.
Wie funktioniert das Marktprämienmodell?
Das Marktprämienmodell ähnelt am ehesten der Einspeisevergütung. Im EEG werden die sogenannten „anzulegenden Werte“ für die unterschiedlichen Anlagengrößen festgesetzt. Abhängig von den „anzulegenden Werten“ und den monatlichen durchschnittlichen Marktpreisen an der Strombörse wird die Marktprämie berechnet und an den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Dabei ist die Marktprämie die Differenz aus „anzulegendem Wert“ und dem Marktpreis. Die „anzulegenden Werte“ werden sozusagen garantiert, im Gegenzug zu einer Pflicht zur Direktvermarktung von PV-Anlagen größer 100 kWp.
Anzulegende Werte für PV-Anlagen (01.08.2024 - 31.01.2025)AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungbis 10 kWp8,43 €-ct13,13 €-ct10 bis 40 kWp7,35 €-ct11,08 €-ct40 bis 100 kWp6,08 €-ct11,08 €-ct100 bis 400 kWp6,08 €-ct9,21 €-ct400 bis 1000 kWp6,08 €-ct7,94 €-ct
Für Dachflächen-PV-Anlagen größer 750 kWp gilt allerdings eine Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Der „anzulegende Wert“ ergibt sich für diese Anlagen dabei aus den erteilten Zuschlägen für die eingebrachten Gebote.
Sonstige Direktvermarktung
Daneben gibt es noch die sonstige Direktvermarktung, bei der Anlagenbetreiber keinen Anspruch auf eine Förderung, bzw. die Marktprämie haben. Entweder weil sie nicht an den Ausschreibungen teilnehmen, bzw. sie die Ausschreibungsmengen überschreiten, oder weil sie sich aktiv dagegen entscheiden. Denn in der sonstigen Direktvermarktung gibt es die zusätzliche Möglichkeit die Grünstromeigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen separat zu vermarkten.
Zusammenfassung
Klingt nach einer goldenen Zukunft, oder? Doch der Weg zur Direktvermarktung ist nicht ohne Hürden. Es braucht Know-how, Flexibilität und die Fähigkeit, Marktpreise zu verstehen und zu nutzen. Betreiber müssen sich auf schwankende Preise einstellen und sind nicht mehr vor den Risiken des Marktes geschützt. Gerade für kleinere Solaranlagen kann der Einstieg in die Direktvermarktung eine große Herausforderung sein.
Wir bei minimum energy versuchen genaue diese wissenschaftliche und faktenbasierte Entscheidungsbasis zu liefern, damit komplexe Energiesysteme kosten-optimal ausgelegt und geplant werden können.